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Dienstärzte

Der ärztliche Notfalldienst im Kanton Thurgau wird durch die Ärztinnen und Ärzte in selbständiger Praxis gewährleistet. Dafür ist der Kanton in 12 Notfallkreise eingeteilt. Zuständig für deren Einteilung und Organisation ist die Ärztegesellschaft Thurgau.
Erste Anlaufstation bei medizinischen Problemen ist primär immer der Hausarzt oder die Hausärztin. Bei dessen/deren Abwesenheit ist der Dienstarzt desjenigen Notfallkreises zuständig, in welchem Sie wohnen beziehungsweise sich aufhalten. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten, wenn man seine/n Hausarzt/-ärztin ausserhalb des am Wohnort zuständigen Notfallkreises gewählt hat.

In lebensbedrohlichen Situationen und zur Anforderung einer Ambulanz wählen Sie bitte direkt den Notruf 144.